1. Allgemeines
Lieferungen und Leistungen erfolgen von der Firma Krähe Software
Solution ausschließlich zu diesen Vertragsbedingungen. Mit Annahme
unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an, und zwar auch,
soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in
Widerspruch stehen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind
nur wirksam, wenn sie von der Firma Krähe Software Solution schriftlich
bestätigt werden.
2. Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen bleiben
ausdrücklich vorbehalten. Der Umfang der von uns zu erbringenden
Leistungen wird allein durch unsere Auftragsbestätigung bzw. Rechnung
festgelegt.
3. Gewährleistungsbestimmungen
Die Firma Krähe Software Solution tritt ihre
Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber ihren Vorlieferanten hat, an
ihre Kunden ab. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren
Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Reparaturen, die außerhalb der
Gewährleistungsfrist von der Firma Krähe Software Solution für den
Kunden durchzuführen sind, werden gemäß der jeweils gültigen
Reparaturpauschalen berechnet. Durch Gewährleistung treten keine neuen
Gewährfristen in Kraft. Verschleißerscheinungen und die Folgen
unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind
von der Gewährleistung ausgeschlossen. Unsere Gewährpflicht erlischt,
wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche
nach Eintreffen der Ware bei ihm mitteilt.
4. Haftung
Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus
Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für
Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber
ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Eine
Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der
Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
oder Unterlassen der Firma Krähe Software Solution verursacht wurde.
5. Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche
Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten
erfolgt ist. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen
nur, wenn eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per Einschreiben
gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten ist.
Betriebsstörungen - gleich welcher Sphäre und gleich wodurch bedingt -
befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie
berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6. Preise
Die Preise sind freibleibend.
7. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma
Krähe Software Solution 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug
zahlbar. Der Käufer verpflichtet sich, nach Ablauf dieser Frist ohne
besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung in Höhe von 5% über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung
weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Wechsel und
Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit
zurückgegeben werden.
8. Eigentumsvorbehalt
a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis
sämtliche Forderungen des gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung
einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus
gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
b) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer
hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen.
c) Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung in
Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers
stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der
Weiterveräußerung entstehenden Forderung in voller Höhe an den Verkäufer
ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer nach Verarbeitung /Verbindung
zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der
Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden
Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten
und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
d) Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach
Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich der
Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Der Verkäufer kann
verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung
mitteilt.
e) Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch
den Käufer stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware
mit im Alleineigentum des Käufers stehenden Gegenständen oder mit
Gegenständen, an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht,
verarbeitet, steht dem Verkäufer das Alleineigentum an der neuen Sache
zu. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden
Gegenstände verarbeitet, so steht dem Verkäufer das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung zu.
f) Wenn der Wert der bestehenden Sicherheit die zu sichernden
Forderungen um mehr als 15% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen
des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
g) Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes Eigentum an dem
Datenträger (Software-Nutzungslizenz) mit dem darin verkörperten
Programm. Die Software sowie etwaige Beschreibungen, Dokumentationen
sowie sonstiges Begleitmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Ihr
Eigentumsrecht wird dadurch eingeschränkt. Mit dem Erwerb der Software
wird Ihnen das einfache und persönliche Recht, die beiliegende Kopie der
Software auf einem einzelnen Computer (d. h. mit nur einer einigen
Zentraleinheit [ CPU ]) zu benutzen, eingeräumt. Die Vervielfältigung
ist nur zum Erstellen einer Sicherungskopie gestattet.
h) alle im Internet erhältlichen Softwarelösungen
können beliebig lange getestet werden. Die Demo-Versionen besitzen den
vollen Funktionsumfang. Einzige Einschränkung sind die Ausdrucke auf
einem Drucker oder eine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von
Datensätzen. Angezeigte Bildschirmausdrucke entsprechen den späteren
Ausdrucken auf einem Drucker.
Nach dem Kauf und der Übermittlung der Lizenznummer ist eine
Rückgabe technisch nicht realisierbar und damit ausgeschlossen.
9. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Die Firma Krähe Software Solution macht darauf aufmerksam, dass
Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberverletzungen haften, die dem
Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie
entstehen. Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass eine
Vervielfältigung oder Verbreitung der Software oder einer bearbeiteten
oder umgestalteten Fassung mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder
Geldstrafe bedroht ist. Nicht betroffen ist davon die Weitergabe der
Demoversion.
10. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir
darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung
notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet
und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich
vertraulich behandelt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide
Vertragspartner ist Jüterbog. Der Gerichtsstand ist Potsdam. Für Kunden
aus Österreich und der Schweiz Piesendorf mit dem Gerichtsstand Zell am
See. Es wird ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und
Österreich vereinbart.
12. Informationen gem. § 19 Abs. 3 AStG
Wir werden im Falle von Streitigkeiten bei Online-Geschäften an
einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teilnehmen. Die für uns
vorgesehene AS-Stelle:
Internet Ombudsmann
die Online Streitbeilegungsplattform:
ODR-V.
13. Schlussbestimmungen
Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die
Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht. Mit Bekanntgabe dieser
Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre
Gültigkeit.